Das Urlaubsgesuch muss rechtzeitig im Voraus, spätestens, wenn der Grund bekannt ist, in schriftlicher Form bei der Schulleitung eingereicht werden.
Über Urlaube von 4 Wochen und mehr entscheidet die Erziehungsdirektion.
Das Urlaubsgesuch muss rechtzeitig im Voraus, spätestens, wenn der Grund bekannt ist, in schriftlicher Form bei der Schulleitung eingereicht werden.
Über Urlaube von 4 Wochen und mehr entscheidet die Erziehungsdirektion.